by Anna

August 28, 2018


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Eine Angst geht um. Man könnte dir alles wegnehmen — alles, wofür du gearbeitet hast, alles, wofür du Schweiß, Tränen und Mühe vergossen hast, alles, wofür du dich angestrengt hast. Von heute auf morgen kann alles weg sein. Dein Haus, dein Auto, dein Depot und dein Konto. Ein Albtraum vieler Menschen. Doch ist das nur ein unbegründetes Märchen, ohne Hand und Fuß oder kann es bittere Realität werden? Ein Blick ins deutsche Gesetz.

 

Das älteste Recht des Menschen

„Das Eigentum ist eins der ältesten Rechte des Menschen überhaupt“[2]. Sogar im Mittelalter bildete es die Basis der „öffentlichen“ Macht und durch die Geschichte der Menschheit waren Eigentum und Freiheit sogar synonyme Begriffe. Thomas Hobbes, John Locke und Immanuel Kant — alle waren einig, dass der Staat in der Verpflichtung steht, die persönliche Freiheit und den Schutz des Eigentums zu gewährleisten. Hier wird deutlich, dass nicht der Staat das Eigentum geschaffen hat, sondern die Bürger, die sich für „liberty and property“ zum Staat zusammenschlossen. Ihr seht — nicht nur heute, sondern durch sämtliche Epochen hindurch war es den Leuten wichtig, ihr Eigentum geschützt und sicher zu wissen. Eine Denkweise, der sich auch der deutsche Staat verpflichtet hat. Das Recht und der Schutz auf Eigentum ist Teil des Grundgesetzes — Artikel 14 GG.

 

Eigentum verpflichtet

Was ist Eigentum eigentlich? „Das Eigentum stellt eine Rechtsposition einer bestimmten Sache dar“[4]. Nach dem sogenannten „Herrschaftsrecht“ darf der Eigentümer nach Belieben mit seiner Sache verfahren. Er kann sogar andere Menschen von jeder Einwirkung ausschließen. Aber auch diese Vorgehen kennen gesetzliche Grenzen. So darf der Eigentümer sein Eigentum nicht nutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder jemanden zu verletzen. Aber das war es noch nicht, denn …

Art. 14 GG (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Man spricht hier von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, wobei das nur Eigentum betrifft, das soziale Relevanz besitzt. Damit sind dann wohl z.B. Immobilien gemeint, Unternehmen (Corporate Social Responsibility) oder auch Steuern.

Aber kommen wir zum wichtigeren Part — die Enteignung.

 

Was bedeutet Enteignung überhaupt?

„Die Enteignung ist die vollständige oder teilweise Entziehung des Eigentums zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben.“ Enteignung — der Staat entzieht dir also das Eigentum an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache. Er ist allerdings dazu verpflichtet, dir eine Entschädigung zu entrichten. Meistens erfolgt diese monetär.

Die Enteignung ist nicht das, wovor sich die Menschen fürchten. Denn, wenn die meisten von Enteignung reden, reden sie vom entschädigungslosen Entzug des Eigentums, der Konfiskation. In vielen Unrechtsstaaten ist die Konfiszierung bittere Praxis. Revolutionäre oder der staatliche Apparat eignen sich Sachen anderer Menschen an, unter Gewaltandrohung und ohne jede Rechtsgrundlage. Aber auch in Rechtsstaaten gibt es Konfiszierungen, z.B. nach begangenem Unrecht. Wenn jemand Drogen oder andere Schmuggelware bei sich hat, kann das konfisziert werden. Wenn jemand mit einer Waffe eine Straftat begeht, wird die Tatwaffe von der Polizei beschlagnahmt. Oder der Zoll konfisziert dessen Eigentum bei Zolldelikten.

Im Grundgesetz steht genauer —

Art. 14 GG (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz […] erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.

Da ist sie. Die Entschädigung. Einmal aufatmen! Wenn enteignet werden soll, muss zugleich eine Regelung über die Höhe der Entschädigung vorliegen („Junktim-Klausel“). Fehlt sie, dann ist der Vorgang verfassungswidrig. Aber da ist noch was. Was ist das denn wieder?

 

Zum Wohle der Allgemeinheit?

Als Gemeinwohlziele kommen in der Regel alle legitimen Aufgaben des Staates in Betracht. Verwirklichung von Straßen, Flughäfen, Schulen, Krankenhäuser. Aber es ist nicht erforderlich, dass der Staat diese Maßnahmen selber verwirklichen will — sie kann auch zugunsten eines Privaten erfolgen. Dieser Jemand kann öffentliche Aufgaben wahrnehmen wollen, z.B. er will ein Telekommunikationsunternehmen oder eine private Ersatzschule bauen.

Bevor eine Enteignung statt finden kann, muss sie zunächst auf Verhältnismäßigkeit geprüft worden sein. Das heißt, sie muss für das Gemeinwohl „objektiv geeignet, erforderlich und zumutbar sein.“[2] Und in jedem Fall muss sie unumgänglich sein — die letzte Möglichkeit, die offen bleibt. Gibt es eine andere rechtliche oder wirtschaftlich vertretbare Lösung, die nicht derart gravierend in das Eigentum des Einzelnen eingreift, dann ist diese strikt zu bevorzugen!

Schlechte Nachrichten gibt es bei der Entschädigung. Sie muss nicht in vollem Ersatz des Verkehrswertes erfolgen. Sie sollte „angemessen“ sein, in Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und den Beteiligten. Es kann also auch sein, dass die Entschädigung unter dem Verkehrswert bestimmt werden kann. Hier gibt es aber eine Besonderheit. Es wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Eigentumspositionen durch eigene Leistung und Wertsteigerungen, die ohne Eigenleistung von Statten gingen. Im ersten Fall wird voll entschädigt; im zweiten Fall — ihr könnt es euch denken, nicht zwangsweise. Und auch das Budget des Bundes, der Kommune oder des Landes darf keine Rolle spielen: „In keinem Fall darf die Höhe der Entschädigung vom Vorhandensein öffentlicher Haushaltsmittel abhängig gemacht werden.“[2]

 

Muss das sein?

Enteignungen sind wichtiger Bestandteil eines Staates. Selbst das Römische Reich kannte die Enteignung des Privateigentums, jedoch geriet dieser Vorgang vor allem im Mittelalter in Vergessenheit. Im 18. Jahrhundert ist der Begriff wieder aufgetaucht — und ebnete die Grundlage für eine umfassende Infrastruktur. 1743 hat sich Schweden beispielsweise der Enteignung bedient, um die Straßen- und Wegbebauung durchzusetzen.

Auch im heutigen Deutschland ist die Enteignung das Mittel im Bau- und Infrastrukturrecht, um bestimmte Verbindungen aufzubauen. Hier wird sehr häufig auf die Enteignung zurück gegriffen, um einen Bebauungsplan zu verwirklichen. Grund und Boden und Immobilien können enteignet werden, wenn beispielsweise bestimmte Bauwerke des Staates geplant sind, Zugverbindungen oder Straßen gebaut werden sollen, die über das fremde Grundstück verlaufen. In der Regel versuchen Beamte aber zunächst, das Grundstück mit Einvernehmlichkeit zu erwerben, d.h. sie machen dir ein Angebot, das du annehmen kannst. Das ist die Praxis, bevor es überhaupt zu einer Enteignung kommt! D.h. es wird nicht passieren, dass einfach Beamte bei dir auftauchen und dich informieren, dass dein Grundstück und deine Immobilie jetzt ihnen gehört.

 

Und was ist mit Artikel 15 GG? 

Es folgt ein Artikel, der noch nie angewandt worden ist. Die Vergesellschaftung.

„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

Eine besondere Eingriffsermächtigung, die historisch bedingt und erklärbar ist. Sie ist von den Sozialdemokraten und den Kommunisten in das Grundgesetz aufgenommen worden, als ein Mittel zur „Überwindung des Kapitalismus“[2]. Ja. Ihr lest richtig — es steht in unserem Grundgesetz. Damals war eben noch nicht so ganz klar, in welche Richtung es geht. Man wollte sich alles offen lassen.

Aber auch hier wird eine Entschädigung gezahlt. Dieser Artikel wurde bisher noch nie angewandt, stellt aber Weichen für eine Sozialisierung. Eine tröstende Nachricht: entschädigungslose Sozialisierungen sind hiermit rechtswidrig. Das heißt, selbst wenn Beamte vor deiner Tür stehen und dich enteignen, wird dir der Wert der Sache vollständig oder zum Teil erstattet werden müssen. Eine Konfiszierung („Einfach wegnehmen“) sieht das Grundgesetz bei Eigentum in der Regel niemals vor.

 

Steuern — eine Art „Enteignung“?

Sind Steuern nicht eigentlich auch eine Form von „Enteignung“ (Konfiszierung)? Diese Frage stellte sich nicht nur mir, wie es scheint. Umso cooler fand ich, dass Herr Hufen in seinem Buch ein paar Worte zu diesem Thema übrig hatte.

„Eigentum schützt vor Steuern nicht.“[2] Jeder weiß das. Jeder ahnt das. Wir wissen aber nun, dass Art. 14GG das erworbene Vermögen des Bürgers schützt. Dann heißt das aber doch, dass die Abgabe eines Teiles dieses Vermögens ein Eingriff durch den Staat bedeutet und somit ein Eingriff ins Eigentum ist.

Steuern haben einen „enteignenden Charakter“, besonders die Vermögens- und die Erbschaftssteuer. Die Menschen, die so denken, stehen nicht alleine da und auch Juristen zermartern sich darüber den Kopf. Diese Überlegungen führten sogar dazu, „dass der Zweite Senat des BVerfG an der Verfassungsmäßigkeit der Vermögenssteuer erheblichen Zweifel angemeldet hat“. Auch die Bemessungsgrundlagen der Erbschaftssteuer wurden schon in Zweifel gezogen.

Kennt ihr den „Halbteilungsgrundsatz“?  Nachdem die Diskussion aufkam, „ob es einen ungerechtfertigten Eingriff in das Eigentum darstellt, wenn der Staat mehr als die Hälfte des vom Bürger Erwirtschafteten […] einzieht“[2], wurde anerkannt, dass es unzumutbar sei, dem Bürger nicht mehr als die Hälfte seines erworbenen Eigentums bleiben zu lassen. Allerdings — bezieht man noch zusätzlich die Sozialabgaben ein, sind diese 50% schon lange überschritten. Steuern, Enteignung, Konfiszierung. Ein spannendes Thema, in denen sich selbst das Bundesverfassungsgericht nicht so richtig einig wird.

Zypern — was ist hier nur passiert?

Jedes Land in der Europäischen Union wendet sein eigenes Gesetz zur möglichen Enteignung und Konfiszierung an. In der EU gibt es keine einheitliche Regelung. Aber was ist 2013 in Zypern passiert? Gibt man „Enteignung EU“ in Google ein, dann wird man mit vielen Artikeln überschüttet, in denen es heißt: „Wir wurden bestohlen“ — „Angst um Geld: Dürfen Regierungen Sparer enteignen?“ — „Enteignung Zypern: Blaupause für weitere EU-Staaten?“ Da Deutschland Teil der EU ist, ist es besser, den Fall Zypern lieber nicht zu ignorieren. Und einmal genauer hinzusehen.

 

Der böse Russe und der arme Grieche

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Mit den besten Absichten entworfen und durchdacht, sollen starke Kriterien für die Stabilität und das Wachstum dienen. Nicht nur die Konvergenzkriterien von Maastricht, sondern auch der 1997 in Amsterdam vereinbarte Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten dafür sorgen, dass sich in der Union alles im grünen Bereich bewegt. Die Defizitquote im öffentlichen Haushalt sollte niemals mehr als 3% betragen (bezogen auf das BIP), sonst drohen Sanktionen. Nur in konjunkturellen Rezessionen oder bei außerordentlichen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen) sollte hier ein Auge zugedrückt werden. Neben dieser Defizitquote gibt es noch die Schuldenquote — hier darf der Schuldenstand (bezogen auf das BIP) nicht höher als 60% betragen.

Am 1. Januar 2001 trat Griechenland der Eurozone bei. Leider wurde wohl nicht so genau hingesehen. Denn schon in diesem Zeitraum und noch weitere sieben Jahre, betrug das jährliche Budgetdefizit doppelt so viel wie der vorgesehene Höchstwert — 6% statt 3%. Und auch die Schuldenquote betrug 2001 schon beträchtliche 104%, die  sich auf 113% im Jahr 2008 steigerten. Im Jahr 2015 waren es sogar unglaubliche 170,9%.

Und Zypern?

Die zyprische Volkswirtschaft ist nicht unschuldig. Sie war mit dem griechischen Finanzsystem verstrickt und somit immer wieder mit den dortigen Problemen konfrontiert. Ein Drittel der Vermögenswerte im zyprischen Bankensystem hingen mit Griechenland zusammen; ein schlechtes Omen. Den ersten Warnhinweis lieferte am 24. Februar 2011 die Rating-Agentur Moody’s — Zypern’s Bonität wurde auf A2 herabgestuft. Was vielleicht erst mal kein großes Drama bedeutete, zog sich als Spirale fort: Die Herabstufungen kamen immer schneller, immer wilder, bis schließlich am 5. Juli 2013 die Note CCC das wahre Ausmaß der Katastrophe offenbarte. Aber ein Unglück kommt selten alleine. Nein, nicht nur wirtschaftliche Schäden trug das kleine Land davon, sondern auch politische — nach einer schweren Explosion auf einem Militärstützpunkt trat im Juli 2011 die gesamte Regierung zurück. Die Renditen der Staatsanleihen sprangen an — von 4% auf sagenhafte 11,5%.

Aber Zypern war ein Steuerparadies. Das Kapital florierte und wurde fleißig in dem Land angelegt und gebunkert. Vor allem russische Oligarchen rochen ihr Glück. Geringe Körperschafts- und Kapitalertragssteuern, aber auch Unsicherheiten im eigenen Land, trugen dazu bei, dass im Herbst 2012 bis zu 26 Mrd. Euro in Zypern von russischen Staatsbürgern eingelagert wurden.

 

Hilfe muss her

Der Staatsbankrott drohte. Am 25. Juni 2012 war es so weit. Die Republik Zypern bat um Hilfe, und zwar als fünftes Land der Eurozone. Ein Antrag auf die Hilfen aus den Euro-Krisenfonds. Dieser Hilfeschrei kam aber nicht von ungefähr. Es war unter Anderem eine Antwort auf die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, die ab dem 30. Juni eine Quote von 9% forderte — was wiederum hieß, dass die Bank Cyprus Popular Bank rund 1,8 Mrd. Euro bereitstellen musste. Eine satte Summe, immerhin etwa ein Zehntel des gesamten zyprischen BIPs. Die Verhandlungen waren zäh. Die Verhandlungen waren schwierig. Immer wieder herrschte Dissens über die Ursachen dieser verheerenden Probleme. Bis zum März 2013.

Am 16.März 2013 einigte man sich auf ein Rettungspaket im Umfang von 10 Mrd. Euro. Und die Bedingungen? Die Bankkunden wurden an die Kasse gebeten. Ganze 5,8 Mrd. Euro sollten sie abdrücken. Die sog. „Stabilitätsabgabe“ sah vor, dass auf Einlagen bis 100.000 Euro 6,75 % erhoben werden sollen, darüber hinaus, satte 9,9%.

Stille im Saal.

Aber wir wissen mittlerweile — im deutschen Recht gibt es hier noch eine Entschädigung. Sonst wäre es ja eine Konfiszierung. Gibt es die hier auch? Ja. Die Betroffenen sollten mit Bankanteilen im selben Wert entschädigt werden. Bis Donnerstag, 28. März 2013 blieben alle Banken geschlossen — die Menschen kamen nicht an ihr Geld.

Aber auch das war nicht alles. Alle wurden zur Kasse gebeten. Die Körperschaftssteuer stieg von 10% auf 12,5%. Zinserträge werden seither statt mit 15% mit 30% besteuert.  Die Umsatzsteuer wurde von 15% auf 17% angehoben. Und die Sparer? Die klagten. Im Jahr 2014 vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die EZB und die EU-Kommission. Schadenersatz wurde gefordert. Doch im September 2016 folgte die Ablehnung.

 

Paradebeispiel für ganz Europa?

Politiker wurden und wurden nicht müde, davon zu reden, dass Zypern nur ein „Sonderfall“ sei. Keine Bange. Keine Sorge. Alles sicher! Die Garantie von Bankeinlagen wäre gewährleistet. Nun ja. Es bleibt noch zu sagen, dass gerade Kleinsparer eher nicht so sehr bangen müssen. Sie bilden eine enorme Mehrheit, die von der Politik besonderen Schutz fordert. Seit Dezember 2010 sind es 100% gesetzliche Absicherung, bis 100.000€ pro Person. Ab mehr als 100.000€ kann man zittern.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass sowas auch in anderen Mitgliedsstaaten möglich wäre. Besonders bitter finde ich, dass man tagelang nicht an sein Geld kommen kann, während die Lage ungewiss und angespannt ist.

Was denkt ihr darüber?

 

Fazit 

Grundsätzlich besteht in Deutschland ein ganz klares Bestreben, Enteignungen und Konfiszierungen so stark wie möglich einzudämmen. Die Maßnahmen dafür sind stark eingeschränkt und werden nur als die allerletzte aller Möglichkeiten betrachtet. Praxis scheinen Enteignungen besonders im Falle von Bebauung, Immobilien und Grundstücken zu sein. Als Immobilienbesitzer würde ich mich da etwas schlau machen, würde mir aber nicht zu viele Sorgen machen. Selbst im Falle der Enteignung steht den Betroffenen der Rechtsweg offen.

Dann gibt es noch Artikel 15 GG. Und noch das diffuse „zum Wohl der Allgemeinheit“. Das Grundgesetz ist einer Sozialisierung nicht abgeneigt, auch wenn die Vermögenswerte zum Teil oder voll entschädigt werden. Aber ihr könnt euch beruhigen — dieser Artikel hat eine sehr geringe praktische Bedeutung. Schon 1952 war man sich einig, „dass dieser von vornherein missglückte Artikel heute obsolet geworden ist.“[2] Nichtsdestotrotz steht er leider trotzdem da.

Habt ihr in Deutschland Angst vor Enteignung und Konfiszierung? Was sind eure Gedanken zu dem Thema? 

Viele Grüße,

Anna

P.S.: Meine Beiträge werden irgendwie immer länger und länger und ich wollte mal fragen, wie ihr das so findet. War dieser Artikel z.B. zu lang oder war er gut leserlich? Soll ich meine Beiträge lieber wieder kürzer gestalten? Ich freue mich über euer Feedback 🙂 

Quellen: [1] Enteignung Wikipedia [2] Friedhelm Hufen – Staatsrecht II Grundrechte, 2.Auflage [3] Eurokrise Wikipedia [4] Eigentum JuraForum

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Über den Autor

Anna

Ich heiße Anna, lebe in Frankfurt am Main und beschäftige mich seit 2016 mit den Themen Finanzen, Investments und Entrepreneurship. Auf Dominiks Blog Wohlstandsentfaltung teile ich gerne mein Wissen mit dir.

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  1. Hey Anna,
    meine Gedanken zur Enteignung, die ich selbst bei meinem Eltern erlebt habe, war eine „Enteignung“ durch Veränderung des Bebauungsplanes/ Gesetzes seitens der SPD. Im Gesetz hieß es vorher „Parzellen die vor 1974 erbaut worden sind dürfen stehen bleiben“. Unsere Stand seit den 1950er im Grundbuch. Der Staat hat diese dann aber trotzdem (alle) im Stadtteil abgerissen, tja wenn in Bremen Geld für was da ist, dann um damit Sinnlos werte von den Menschen zu vernichten. Da war ich noch keine 13 Jahre alt als das passiert ist. Entschädigung gab es. Sie haben uns unseren schönen Zaun, ein Holzverzierten Zaun, ersetzt. Alle 20 Meter ein Holzphal, ein Draht dran, das war dann der neue Zaun, kannste dir nicht ausdenken.
    Das Grundstück gehört immer noch uns, die Abrisskosten hat die Stadt getragen, frage sich wo die Sinnhaftigkeit davon war.

    Im diesen Sinne:
    Lang lebe die Sozialdemokratie.

    Gruß,
    Pascal

    1. Hey Pascal,

      danke für diesen Einblick. Ich hab mich auch schon gefragt, wenn man nicht voll entschädigt wird, dann kann man die Entschädigung ja beliebig weit runterdrücken, dass es sich eben wie keine Entschädigung anfühlt. Deswegen wundert mich das mit schäbigen Zaun leider gar nicht … Leider weiß ich nicht, was man da machen kann :/ Ich hab mich zwar irgendwie sicherer gefühlt, als ich zu dem Artikel recherchiert habe, aber Art.15GG lässt mich trotzdem etwas ratlos zurück. Es sagen zwar alle, der Artikel wurde nie angewandt und er sei „obsolet“, aber je mehr Leute Linke/SPD wählen, könnte er vielleicht doch zur Anwendung kommen und dann wären solche „Entschädigungen“ erst Recht die gängige Praxis :/

      Viele Grüße
      Anna

  2. Hallo Anna!

    Interessanter Artikel. Vor allem da das Thema auch in meiner Investitionsstrategie berücksichtigt wird.
    Ein Teil meiner Vorfahren lebte im jetzigen Tschechien (jedoch deutsche Zugehörigkeit) und nach dem 2. Weltkrieg und Grenzverschiebung wurden Grund und Häuser vollständig enteignet. Grund dafür war kein Bauvorhaben, sondern die ethnische Zugehörigkeit. Die Ruinen standen bis vor ein paar Jahren noch. Ein paar Jahre nach der Enteignung gabs auch eine satte Entschädigung in Höhe von 70 Mark. Jedes Kind erhielt ein paar Mark und das Vermögen musste von Neuem aufgebaut werden.
    Deswegen ist es mein Bestreben das Familienvermögen möglichst diversifiziert, besonders auch über viele Länder und Währungen, aufzuteilen. Im Falle von politischen Unruhen

    1. Hallo Andreas,

      danke für deinen Kommentar. Ohman, das klingt ja wirklich schlimm. Mit unserem Grundgesetz wäre das aber auf keinen Fall vereinbar und ich hoffe, sowas gehört der Vergangenheit an! Die Entschädigung klingt auch ziemlich inadäquat :/ Das tut mir leid. Ich denke auch, dass es wichtig ist, das Vermögen zu schützen und dass es eine gute Idee ist, das Geld/Vermögen über mehrere Länder aufzuteilen. Ich selbst habe mich zwar noch nicht so richtig mit der Umsetzung befasst, werde das aber ab einer bestimmten Vermögenshöhe auf jeden Fall tun …

      Viele Grüße 🙂
      Anna

      1. Noch nicht zumindest…. inzwischen sind schon 2 Jahre vergangen und die AFD ist in aller Munde!
        Eine korrupte Regierung kann auch gute Gesetze abschaffen und auch Grundgesetze ändern, wenn Sie eine Merheit bekommt.
        Danke für diese tollen Artikel. Es hilft alles nichts… Diversifikation ist das einzige was man gegen Enteignung tun kann… und jedesmal wählen gehen und das Kreuz an der richtigen Stelle setzten! 😉

  3. Hallo Anna,

    die Länge ist kein Problem, wenn es interessant ist und sich „gut weg liest“ – und das ist bislang bei dir ja immer der Fall 🙂

    Bezüglich Enteignungen gehe ich eigentlich davon aus, dass die meisten in der Praxis durchaus sinnvoll sind und auch angemessen entschädigt werden (bei Autobahnen, Bahngleisen, Flughäfen, Stromtrassen wie SüdLink etc. die sich sonst nie umsetzen ließen). Ausnahmen durch den von dir erwähnten nicht immer vollen Ersatz des Verkehrswertes und damit die menschliche Komponente wird es in Einzelfällen wohl auch heute noch geben (z. B. wenn die entsprechenden Bearbeiter den Besitzer unsympathisch finden, dieser nach Meinung des Bearbeiters zu viele „gute“ Angebote ablehnt und dann eine Trotzigkeit einsetzt oder der Bearbeiter „für den Statt Geld sparen“ möchte).

    Kritischer sehe ich da „quasi-Enteignungen“, weil gerade Wertsenkungen etwa durch den Lärm neuer Verkehrswege sicher für viele Betroffenen nicht adäquat ersetzt werden, auch Änderungen an Subventionen (Landwirtschaft, Solaranlagen / EEG) oder Steuern (Ökosteuer, Dosenpfand) und Gesetzen (z.B. Diesel-Fahrverbote) können für Besitzer entsprechender Wertanlagen „quasi-enteignend“ sein.

    Bei Steuern (und Gebühren wie Rundfunkbeitrag) stören sich vermutlich die meisten weniger am Grundkonzept, als an der Verwendung – niemand ist mit jeder staatlichen Ausgabe zufrieden (mit den Einträgen im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler vermutlich sogar kaum jemand; und auch keinem wird das komplette Programm der 20 öffentlich-rechtlichen Fernseh- und unzählen Radiosender gefallen). Viele Verwendungen halte ich aber für sinnvoll und auch der progressive aber gedeckelte Steuersatz ist vom Prinzip her für mich in Ordnung, über die Höhe / Freibeträge kann man sicher streiten.

    Die Zypern-Sache hat aber bei mir auch ein sehr ungutes Gefühl hinterlassen – die Umwandlung von Guthaben in (durch die zu erwartenden sofortigen Massenverkäufe nahezu wertlose) Bankanteile auch unter der 100000 Euro-Grenze ist schon sehr gruselig. Ich gehe zwar davon aus, dass man da in Deutschland in absehbarer Zeit in einem ähnlichen Fall andere Mittel und Wege hat und gehen würde, trotzdem ist das eine realistische Gefahr.

    Ich streue auch meine Kapitalanlagen in verschiedene Regionen, aber solange ich hier wohne, kann im Ernstfall bei einer Rückführung z.B. zwecks Lebensmittelerwerb auch ein „staatlicher Wegelagerer“ eine „Stabilitätsabgabe“ entnehmen.

    Auf jeden Fall wieder Danke für den schönen Beitrag, ich wünsche dir noch einen schönen Tag!

    Viele Grüße,
    luttz

    1. Huhu luttz,

      danke für deinen Kommentar und das Lob 🙂 Dann behalte ich das einfach so weiter bei ^^

      Die „Quasi-Enteignungen“ habe ich noch gar nicht bedacht, du hast Recht, indirekt können so Wertverluste eingeleitet werden :/ Mein Freund meint auch, dass die meisten Enteignungen eigentlich angemessen entschädigt werden. Ich persönlich wusste vorher gar nichts von Entschädigungen. Tatsächlich dachte ich bisher bei dem Wort „Enteignen“ = „Einfach wegnehmen“ und war ziemlich erleichtert, dass das so niemals sein würde (nach dem GG jedenfalls). Aber Entschädigungen können ja auch beliebig klein ausfallen, dass es sich trotzdem wie „einfach wegnehmen“ anfühlt, und du sagst es ja, diese Bankanteile wurden ja quasi wertlos.
      Zypern zeigt auf, dass man für die Verfehlungen des Staates büßen muss und ich glaube, das bleibt in jedem Staat ein Risiko :/ Ich habe aber schon oft gelesen, dass die Leute, die das betroffen hat, plötzlich bankrott gingen und alles verloren haben, was ich bisschen komisch finde (es waren ja maximal 10%, die verwendet wurden.) So ganz hat sich mir das Thema nicht erschlossen, aber ich war auch nicht betroffen, was es schwieriger macht, genau nachzuvollziehen …
      Genau, bei den Steuern ist es die Verwendung, die bei vielen sauer aufstößt, denke ich. Bei manchen Steuern weiß ich aber wirklich nicht die Grundlage, mit denen man sie einzieht. Damit meine ich besonders die Erbschaftssteuer. Das finde ich total widersprüchlich, was ich bisher alles kenne und egal, wie man es dreht und wendet, ist es irgendwie komisch und klingt nach: „Gib uns einfach etwas ab und sei froh, dass es nur 15% sind.“

      Das Vermögen in verschiedene Regionen aufzuteilen, halte ich auch für sinnvoll 🙂

      Viele Grüße,
      Anna

      1. Über die Erbschaftssteuer wird ja viel und lang gestritten, im Groben gibt es da aus meiner Sicht einiges was dafür und dagegen spricht:

        Pro:
        – wirkt der Schere zwischen arm und reich entgegen (unabhängig von der Verwendung)
        – der Erbende erhält einen Betrag, der nichts mit seiner Leistung zu tun hat (jemand der arme Eltern im Alter viel pflegt, erbt trotzdem nichts, jemand mit reichen Eltern, um die sich im Alter wenig bis gar nicht gekümmert wird, kann trotzdem alles erben) -> wenn dieser besteuert wird, ist das per se weniger unfair als bei Einkommen durch Arbeit oder Ertägen aus selbst erarbeitetem Kapital

        Kontra:
        – wenn Eltern im Alter sparsam sind, um ihren Kindern ein besseres Leben zu ermöglichen, werden diese Bemühungen „mit Füßen getreten“
        – das zu erbende Geld ist bereits (Einkommens-)versteuert
        – das Geld kommt nicht direkt den Kindern mit schlechteren Startbedingungen zugute

        Es gibt da sicher auf beiden Seiten noch mehr Argumente.

        Ich persönlich habe nicht viel gegen eine (moderate) Erbschaftssteuer, ich will eh auf ein Erbe nicht angewiesen sein. Ich fände es aber ganz schön, wenn damit zumindest auch ein positiver Schritt in Richtung Chancengleichheit der Kinder getan würde (nicht einfach nur den wohlhabenderen Kindern wegnehmen) – ist leider nach meiner Kenntnis nicht der Fall. Im Zweifelsfall ist mir das auch lieber als eine Mehrwertsteuererhöhung, die vor allem die Armen trifft (da dort ein großer Prozentsatz des Einkommens zum Überleben in den Konsum gehen muss). Auch da gibt es Sonderfälle (z.B. familiengeführte Betriebe, die bei Substanzverkauf nicht fortgeführt werden könnten), für die aber oft auch Ausnahmeregelungen bestehen – tiefer im Detail habe ich mich damit jedoch nicht beschäftigt.

        1. Ich glaube, der eine Pro-Punkt, den du anführst, ist überhaupt der Grund, warum es die Erbschaftssteuer vielleicht gibt. Ich denke, es stört viele, wenn andere einfach Geld bekommen. Das heißt aber auch, obwohl sie vielleicht davon träumen, dass sie sich wünschen, selbst nicht einfach Geld zu bekommen. Damit meißeln sie den Tausch Arbeit = Geld in Stein und es wird für diese Leute keine andere Realität geben, was sie in der Mittel-/Unterschicht halten wird.

          Gegen die Schere Reich/Arm können nur die Armen was tun, sonst leider niemand (kein Politiker, schon gar keine Partei und insbesondere Du und Ich oder ein Ultra-Reicher, der alles verschenkt). Es bringt nichts, wenn man Geld umverteilt. Schon nach kurzer Zeit würde sich der Zustand genauso wieder etablieren und man stünde am Anfang. Leute, die kein Geld haben, müssen verstehen, was Geld ist, wo es herkommt, wie es entsteht, was man dafür tun muss. Ist natürlich nicht leicht, da rauszukommen, aber die entscheidenden Schritte muss man immer selbst machen :/ Da hilft keine Umverteilung und auch nicht mehr Steuern …

          Die Kontra-Seiten hatte ich noch gar nicht so genau bedacht; das Erbe ist ja schon einmal besteuert worden, stimmt, daran habe ich noch gar nicht gedacht ^^ Also ich finde die Erbschaftssteuer irgendwie unfair, aber da bin ich wohl die Einzige xD Das erste Mal, als mir das in den Sinn gekommen ist, wie komisch das Ganze ist, war, als ich Warren Buffetts Biographie gelesen habe. Seine Frau ist an einem üblen Krebs gestorben und hat ein immenses Vermögen hinterlassen. Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie das Erbe in den USA besteuert wird. Aber stell dir mal folgendes Szenario vor — Beamte, die dich gar nicht kennen, noch nie was mit dir zutun hatten, reiben sich die Hände und nutznießen vom Tod einer dir geliebten Person?! Und wer sind diese Leute, dass sie glauben, mit dem Geld etwas Besseres anfangen zu können, als der Eigentümer? Ich kann gar nicht beschreiben, wie grotesk ich das finde …

          Und das ist es ja — keiner spricht sich DAFÜR aus, weil es sogar juristisch umstritten ist, auf welcher Grundlage man die Erbschaftssteuer einzieht. Aber jeder sagt, ich hab NICHTS dagegen. Und selbst die, die es betrifft, werden bei 10% nicht jammern. Wenn du 10.000.000€ erbst und 1.000.000€ abdrücken musst, beschwerst du dich ja nicht. Deswegen hält sich das ja so. Die Erbschaftssteuer ist ein Nutznießen vom Tod eines Menschen, wenn ich das richtig verstanden habe. Das finde ich schon irgendwie schrecklich :/ Und juristisch ist das wohl auch komisch… Schwierige Fragen :/

          1. Ich gebe dir insofern recht, dass immer und immer wieder umverteilen nichts bringt. Trotzdem würde ich Kindern (ggf. zum 18. Lebensjahr) gerne ein gleiches Startkapital als Chance mitgeben. Dass die Vermittlung finanzieller Bildung bei den Kindern armer Eltern statistisch eher selten stattfindet ist natürlich leider wahr. Es geht mir dabei auch eher darum, die die gewillt sind, nicht um Jahre zurückzuwerfen (denn langfristig werden sie natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit so oder so vermögend).

            Nicht nur die Erbschaftssteuer ist Nutznießen vom Tod, auch das Erbe selbst – wenn man aus dem Bekanntenkreis immer wieder Geschichten hört, wie sehr sich Geschwister um ein Erbe zerstreiten, wird das nur allzu deutlich. Mein Verhältnis zum Tod ist aber vielleicht auch eher speziell: Ich gehe fest davon aus, dass es den toten nicht mehr stören kann (je nach Glauben sieht das natürlich individuell anders aus). Im Vergleich zur Trauer um den Tod eines anderes ist mir (ungeplantes) Geld dann doch so viel unwichtiger, dass ich in dem Augenblick wohl nichtmal daran denken würde. Nutznießer von Toten wird es wohl immer geben (egal ob es derjenige ist, der im Job / auf den Altenheimplatz / in die Mietwohnung in zentraler Lage nachrückt, das Beerdigungsinstitut oder ein Erbe), damit habe ich persönlich eigentlich nur ein Problem, wenn aktiv oder passiv nachgeholfen wird – damit haben aber wohl fast alle ein Problem, glücklicherweise auch der Gesetzgeber (Mord, unterlassene Hilfeleistung etc.). Und eben, wenn die Angehörigen sich dann voller Gier streiten.

            Ausprägungen von Pietät waren schon immer sehr verschieden, denke ich.

    2. Hallo luttz,
      in Fällen von Enteignung macht das nicht einfach ein „Bearbeiter“. Es wird ein neutrales Wertgutachten erstellt und es besteht immer die Möglichkeit zu klagen. Die „Quasi-Enteignungen“ sind dagegen gang und gäbe. Leider. Da hast du recht.

      1. Hallo Alexander,

        das mit dem Wertgutachten ist interessant, aber da im Artikel steht, dass Wertsteigerungen nicht zwangsweise entschädigt werden, kann das im Extremfall (Immobilie seit 40 Jahren im Besitz, vorher auf dem Land, jetzt mit U-Bahn-Anbindung einer Großstadt) einen riesigen Unterschied machen.

        Durch die Klagemöglichkeit wird aber zumindest noch jemand anderes drauf schauen, was die menschliche Fehlerkomponente weiter reduziert. Die Geschichte von Pascal zeigt aber, dass es nicht nur rein theoretische Fälle sind, in denen die Entschädigung nicht wirklich angemessen ist.

  4. Huhu luttz (ich kann dir irgendwie auf den letzten Kommentar nichts mehr antworten … der Button ist irgendwie weg ^^)

    Hmm, also ich denke darüber, dass die Familie aber viel größeren Anspruch hat, vielleicht den alleinigen, weil sie dem Verstorbenen ja nahe stand. Es stimmt, es gibt viele Streitigkeiten vor Gericht deswegen. Aber ich denke, es ist trotzdem Familiensache. Vielleicht kommt das daher, dass ich einen guten Draht zu meiner Familie habe ^^ und mir so hässliche Streitigkeiten gar nicht vorstellen kann. Es wird halt erst vor Gericht zur Sache des Staates. Aber vorher steht doch jedem zu mit seinem Eigentum zu verfahren, wie er will. Ich finde das auch widersprüchlich zum Grundgesetz und hier ist dann wohl auch das juristische Dilemma …

    Ja, wenn jemand stirbt, dann denkt man nicht an das Geld und man kümmert sich nicht so sehr darum. Deswegen ist es ja auch so teuflisch, dann die Hand aufzuhalten. Ach, ich weiß nicht, ich finde das moralisch einfach nicht vertretbar :/ Stimmt, an die Jobs und Betriebe, die mit dem Tod direkt zusammenhängen, habe ich gar nicht gedacht. Die verdienen ja damit ihr Geld und es ist natürlich auch gut, dass jemand diese Arbeit macht. Hm, es ist ein trauriges und schwieriges Thema :/

    1. Ich kann mir auch nicht vorstellen, mich persönlich an solchen Erbstreitigkeiten zu beteiligen (ich habe auch überwiegend einen guten Draht zu meiner Verwandschaft, und zum Rest zumindest keinen schlechten).

      Ja, ist ein trauriges und schwieriges Thema, und auch wenn es eher nur am Rande mit dem ursprünglichen Beitrag zu tun hatte, fand ich es doch sehr interessant, es hier mal etwas intensiver zu diskutieren.

    1. Hallo Michael 🙂

      Oh Gott, davon habe ich ja noch nie gehört (Zwangshypothek). Ja, das klingt wie eine Steuer und klingt gar nicht so unrealistisch … aber ziemlich kreativ, muss ich sagen ^^ Danke für das Einbringen, das kannte ich noch nicht. Das Risiko für Immobilienvermögen in Deutschland scheint ja nicht so ohne zu sein.

      VG 🙂

  5. Hi Anna,
    Länge des Artikels hat gepasst. Angst vor Enteignung ist nun keine akute Angst bei mir. Wenn der Staat muss, wird er Gesetze entsprechend interpretieren.

    Mein Opa kommt auch aus Tschechien und wurde enteignet. Andere Flüchtlinge lassen Hab und Gut „freiwillig“ zurück, wenn sie aus politischen Gründen etc. keine Alternative sehen. Materieller Besitz ist eine nette Sache, aber Humankapital ist ein wichtiger Türenöffner, falls man wieder bei 0 anfangen müsste.

    Erbschaftssteuer finde ich ok. Diese ist ohnehin nach Höhe und Verwandschaftsgrad gestaffelt. Wohnraum genießt einen besonderen Schutz.

    1. Hey Jenny!

      Schön, dass du schreibst 🙂
      Vor der Enteignung habe ich auch nicht so viel Angst. Ich denke, das ist hier in Deutschland schon ganz gut geregelt und kommt wohl auch nicht so oft vor. Ich würde es beim Fall Immobilien, Grundstücke, etc. als Risiko mit einkalkulieren und mich bei Immobilien vielleicht nicht nur auf Deutschland beschränken.
      Ich denke auch, dass Humankapital der entscheidendste Faktor ist! Henry Ford sagte ja mal, wenn er alles verlieren würde, wäre er innerhalb von fünf Jahren wieder da, wo er war, also Milliardär 😀

      LG 🙂

    2. Hallo Anna . Wie meinst du das Vermögen über mehrere Länder zu teilen? Meine Frage ist auch ob sie auf dem Dorf für die neubürger enteignen können …keine Infrastruktur vorhanden.lg Carola

      1. Hallo Carola!
        Also es ist ja möglich, Geld im Ausland anzulegen (auf legalem Wege). Oder man könnte ja Immobilien im Ausland erwerben. So genau habe ich mich damit noch nicht befasst, vielleicht wäre das einen eigenen Artikel wert? Ich mache mich mal darüber schlau.

        Was meinst du mit „Neubürger“, wenn ich fragen darf? :/ Also der Staat kann z.B. leerstehende Häuser für andere Menschen zur Verfügung stellen. Sowas wäre wegen Art. 14 GG (2) (Eigentum verpflichtet) prinzipiell möglich. Dann würde der Staat dem Eigentümer aber nichts wegnehmen, sondern ihm sogar Miete zahlen. Eine Enteignung, um jemanden unterzubringen, klingt sehr komisch … dann müsste man ja bestehende Mieter/Eigennutzer rauswerfen? Ich denke nicht, dass das möglich ist.

  6. Hallo Anna,

    mache mal eine Suche im Internet zu ‚Lastenausgleich‘ oder ‚Lastenausgleichsgesetz‘ .
    Gerade Immobilien sind massiv von Enteignung bedroht, und im Fall vom Lastenausgleichsgesetz auch ohne Entschädigung.

  7. Hallo Anna,

    zu Zypern:
    Bei den Bankkunden handelt es sich aus meiner (Nichtjuristischen) Sicht nicht um eine Enteigung.
    Die Bankkunden haben ihr Vermögen (Geld) einem Unternehmen (Bank) anvertraut (geliehen) und somit eine Forderung gegen dieses Unternehmen bekommen, sie sind Gläubiger des Unternehmens geworden. Nun ist dieses Unternehmen Insolvent geworden. Damit ist die Forderung gegen die Bank … tja … WEG.
    Und wie bei jeder Insolvenz wird das ‚Restvermögen‘ verwertet und unter den Gläubigern aufgeteilt.

    Enteignung und Gesetze:
    Nun Gesetzestexte sind Papier, wer hat die Macht über dieses Papier ?
    Wenn ich die Verletzung von Gesetzen durch den Staat (als ‚juristische Person‘) oder seine Vertreter (ob Beamte oder gewählte Vertreter) mit den Folgen (Urteile von Gerichten) betrachte … Tja da soll sich jeder seine eigene Meinung bilden.
    Ich nenne mal als Beispiel den Begriff ‚Bimbes‘ .

    1. Hallo Olaf 🙂

      Danke für den langen Kommentar. Du hast recht, das habe ich mir bei der Recherche auch gedacht: Wieso sprechen alle von „Sparer-Enteignung“, wenn es eigentlich ein frei eingegangenes Risiko war, das Geld dort zu hinterlegen? Die mögliche Insolvenz des Unternehmens ist ein Risiko, das man einkalkulieren muss. Daran denken die Menschen irgendwie nicht …

      Zum zweiten: In einem Rechtsstaat ist nichts willkürlich, zum Glück. Und wenn doch, dann kann man Anzeige gegen den Staat oder einzelne Beamte erstatten. Bei „Bimbes“ musste ich gerade googeln … also die Sache hat ja mit einem Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung angefangen. Das zeigt doch, dass auch gegen Politiker / den Staat ermittelt wird, wenn er gesetzwidrig handelt. Kohl trat ja dann auch als Ehrenvorsitzender zurück und Gesetze wurden daraufhin verschärft. Also, Verletzungen durch den Staat werden auf jeden Fall geahndet 🙂

    1. Hallo Armer Millarder,

      danke für den Kommentar. Sie haben recht – man kann sein Vermögen verteilen, da die Einlagensicherung pro Anleger und pro Bank gilt. Finanzberatungen raten dazu, das Geld auf verschiedene Häuser (z.B. €250.000 auf drei Banken) zu verteilen, damit lässt sich das Risiko bequem reduzieren.

      Viele Grüße,
      Anna

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